/ Kursdetails
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Wie stärke ich meine Stärken?
Inhalt
In diesem Workshop werden die Teilnehmenden darin geschult ihre Stärken kennen zu lernen, bewusst einzusetzen und auszubauen.
Inhalt:
- Fremd- und Selbstwahrnehmung praktisch erschließen
- eigene Stärken erkennen
- persönlicher Umgang mit Stärken
- Strategien entwickeln, um eigene Stärken besser zu nutzen
- Einstellungen, Überzeugungen und persönliche Haltung überdenken
- Intuition erkennen und nutzen
- Mentales Training - Anliegen durchsetzen
Ziel ist es in beruflichen aber auch privaten Situationen die eigenen Stärken nutzen zu können,
- um Entscheidungsprozesse zielführend zu gestalten,
- Über- und Unterforderung zu vermeiden oder
- Konfliktsituationen reflektiert zu begegnen.
Methoden:
- Impulsreferat
- Theoretische Einheiten
- Gruppenübungen
- Diskussion
- Bei Bedarf szenische Einlagen
Anerkennung:
Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.